Alkoholmissbrauch

So erlangen Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück

Der Konsum von Alkohol in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein komplexes Thema, dass sorgfältige Beachtung und Verständnis erfordert.

Die Regelungen und Empfehlungen variieren je nach Häufigkeit und Art des Konsums.

Ihr Weg zur Mobilität

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach missbräuchlichem Alkoholkonsum erfordert mehrere Schritte und eine gründliche Vorbereitung. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Maßnahmen:

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Im ersten Schritt holen wir Ihre Führerscheinakte ein und beantragen eine aktuelle Punktekontoauskunft. Diese werden wir dann analysieren, um den für Sie schnellsten Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis herauszuarbeiten. Hier legen wir auch fest ob und in welchem Umfang Abstinenzbelege erforderlich sind!

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Falls Sie Abstinenznachweise erbringen müssen, begleiten wir Sie bei der Suche nach einer anerkannten Organisation zur Durchführung eines bei der Begutachtungsstelle anerkannten Abstinenzkontrollprogramms. Dieses muss unter sogenannten „forensischen Bedingungen“ (Anlage 4a FeV) durchgeführt werden.

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Eine fachlich fundierte Begleitung auf die MPU ist entscheidend. Dies beinhaltet das Verstehen der Hintergründe und Motive für den Konsum und die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung eines zukünftigen problematischen Konsums und damit erneuter Auffälligkeiten.

Verkehrspsychologische Beratung: Nutzen Sie verkehrspsychologische Beratungsangebote, um sich optimal auf die MPU vorzubereiten.

Eine professionelle verkehrstherapeutische Beratung kann Ihnen helfen, die MPU erfolgreich zu bestehen und Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Beratung und Vorbereitung:

Individuelle Beratung: Erfahrene Verkehrstherapeuten und Verkehrspsychologen unterstützen Sie dabei, die Hintergründe Ihres Konsumverhaltens zu verstehen und nachhaltige Veränderungen zu erzielen.

Einzelsitzungen: Wir führen mit unseren Kunden ausschließlich Einzelsitzungen durch. Hierduch können wir auf Ihre Bedürfnisse und Fallkonstellation optimal eingehen.

Verhaltensänderung: Wir entwickeln gemeinsam neue Verhaltensmuster und unterstützen Sie bei der Umsetzung, um einen zukünftigen missbräuchlichen Alkoholkonsum und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden.

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Die Fahrerlaubnisbehörde wird vor der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis einen Nachweis Ihrer Fahrereignung fordern. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer MPU mit einer positiven Prognose.

Die Durchführung der MPU erfolgt also im Rahmen der Neuerteilung. Durch diesen Prozess begleiten wir Sie. Von der Antragsstellung bis zur Aushändigung des Führerscheins.

Wichtige rechtliche Hinweise

Während ab einem Wert von 0,3 ‰ bei Ausfallerscheinigungen eine Straftat begangen werden kann, liegt ohne Ausfallerscheinungen zwischen 0,5 ‰ und 1,1 ‰ eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 ‰ liegt immer eine Straftat vor.

Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde im Bereich zwischen 1,1 und 1,6 ‰ eine MPU anordnen, ab 1,6 ‰ muss sie es.

Bei wiederholter alkoholisierter Verkehrsteilnahme innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren wird ab einer Promillehöhe von 0,5 ‰ immer eine MPU angeordnet.

Lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist.

Nutzen Sie die Chance, durch meine maßgeschneiderte Beratung die Voraussetzungen für Ihre Fahreignung zu erfüllen.

Im individuellen Beratungsgespräch werden die Hintergründe und Motive der Verkehrsstraftat beleuchtet.