Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist

Führerschein
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Was ist die Sperrfristverkürzung?

Die Sperrfrist ist die Zeit, in der Sie nach einer Verkehrsstraftat Ihren Führerschein nicht zurückerhalten können. Gemäß §69a Absatz 7 StGB besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist vorzeitig aufzuheben, wenn Sie die Behebung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen glaubhaft machen können.

Durch gezielte verkehrstherapeutische Maßnahmen ist es oft möglich, eine einmal verhängte Sperrfrist Ihres Führerscheins zu verkürzen oder auch gegebenfalls aufheben zu lassen und somit die Fahreignung früher wiederherzustellen.

Individuelle Hilfe

Wir besitzen speziell entwickelte Programme, die darauf ausgelegt sind, Ihre individuelle Problematik zu analysieren und Ihnen gezielte Unterstützung anzubieten.

Fahreignungsberatung

Die Sperrfrist ist die vom Gericht angenommene Zeit, welche Sie zur Wiederherstellung Ihrer Fahreignung benötigen. Durch diese sogenannte „Maßnahme zur Besserung und Sicherung“ (sie ist nicht Teil der Strafe!!!), weist das Gericht die Fahrerlaubnisbehörde an, Ihnen in diesem Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Allerdings kann diese Zeit genutzt werden Ihre Fahreignung wieder herzustellen.

In diesem ersten Schritt beschaffen wir uns Ihre Ermittlungsakte über Ihren Rechtsanwalt, bzw. beantragen Ihre Führerscheinakte sowie einen Punkteauszug aus dem Fahreignungsregister. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen die möglichen „Verkürzungszeiträume“.

Verkehrstherapeutische
Maßnahme

Begleitend führen wir die „verkehrstherapeutische Maßnahme“ durch. Diese führen wir ausschließlich in individualpschologischen Einzelsitzungen durch. Im Vordergrund steht hierbei zunächst die Aufarbeitung der persönlichen Hintergründe und Motive der Fehlverhaltensweisen mit dem Ziel, durch diese Erkenntnisse ein tragfähiges Zukunftskonzept zu erarbeiten. Dieses verhilft Ihnen dann zukünftig, die in der Vergangenheit etablierten Verhaltensmuster dauerhaft zu überwinden.

Individuelle
Befundberichte

Die erfolgreiche Teilnahme der durchgeführten Maßnahme wird dann in einem mehrseitigen Statement in Form einer Bescheinigung gegenüber dem Gericht dokumentiert.

Nachbetreuung

Wir erstellen das Anschreiben und reichen dieses mit der Dokumentation für Sie bei Gericht ein. Durch das Gericht kommt es aufgrund „neuer Tatsachen“ zu einer Neubewertung in Bezug auf die Fahreignung. Es ergeht sodann ein Beschluss. Unsere Beteuung endet erst mit dem Abschluss des Verfahrens.

Lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist.

Nutzen Sie die Chance, durch meine maßgeschneiderte Beratung die Voraussetzungen für Ihre Fahreignung zu erfüllen.

Im individuellen Beratungsgespräch werden die Hintergründe und Motive der Verkehrsstraftat beleuchtet.