Privatgutachten
Ihr Ticket für die Fahrerlaubnis
Um die Fahrerlaubnis über die Vorlage eines Privatgutachtens wiederzuerlangen, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde nachträglich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen kann, sind bestimmte rechtliche und verfahrenstechnische Schritte zu beachten.
Hier ist das Konzept im Detail erklärt:
Wissen rund um
Privatgutachten
FAZIT
Durch die fachmännische Erstellung und Vorlage eines umfassenden und fundierten Privatgutachtens kann das Gericht davon überzeugt werden, dass die Fahreignung als wiederhergestellt anzusehen ist. In diesem Fall kann in bestimmten Fällen keine nachträgliche MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Dabei ist die Kenntnis und Anwendung der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung entscheidend, um die rechtliche Bindungswirkung an ein Urteil des Gerichtes zu nutzen.
Lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist.
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